Fr
26
Jun
2009
Die neue Reifeprüfung
Die neue Reifeprüfung bringt mehr Qualität und Vergleichbarkeit
Bildungsministerin Claudia Schmied, ÖVP-Bildungssprecher Werner Amon und SPÖ-Bildungssprecher Elmar Mayer haben sich auf die Einführung der standardisierten, kompetenzorientierten Reifeprüfung geeinigt. Die dafür notwendige Novelle des Schulunterrichtsgesetzes kann wie geplant am kommenden Dienstag im Ministerrat beschlossen werden. Die erste österreichweite standardisierte Reifeprüfung kann an den AHS im Schuljahr 2013/14 durchgeführt werden. Die berufsbildenden Schulen werden im darauffolgenden Schuljahr starten.
Die neue Reifeprüfung besteht aus drei Säulen: Standardisierte schriftliche Klausuren, verpflichtende vorwissenschaftliche Arbeit und mündliche Prüfungen.
- Standardisierte Klausuren
Zu einem bundesweit einheitlichen Termin treten alle Schüler zu österreichweit standardisierten, schriftlichen, kompetenzorientierten Klausuren an: Die Klausuren in Deutsch, Mathematik, Englisch und den wesentlichen Fremdsprachen werden zentral vorgegeben. Jeder Schüler muss entweder 3 oder 4 schriftliche Prüfungen ablegen, je nachdem ob er 2 oder 3 mündliche Prüfungen absolvieren möchte. Bei 3 Prüfungen tritt der Schüler nur in Deutsch, Mathematik und einer lebenden Fremdsprache an. Bei 4 Klausuren kann zu den drei verpflichtenden Fächern zusätzlich in einer weiteren Fremdsprache, Darstellender Geometrie, Biologie und Umweltkunde, Physik, einem schulautonomen klausurfähigen Pflichtgegenstand (zb. Informatik) oder in einer Schwerpunkt-Klausur (zb. Musikkunde) angetreten werden. Die Arbeiten werden am Schulstandort vom Lehrer nach einem einheitlichen Korrekturschlüssel benotet. Die Ergebnisse sind somit österreichweit vergleichbar.
Eine negative Note bei einer standardisierten Klausur kann entweder durch ein erneutes Antreten oder durch eine mündliche Prüfung kompensiert werden. Bei einer mündlichen Kompensations-Prüfung werden die Fragen allerdings zentral vorgegeben.
- Vorwissenschaftliche Arbeit
Jeder Schüler muss in Zukunft bereits am Ende der siebten Klasse in Absprache mit seinem Lehrer das Thema einer vorwissenschaftlichen Arbeit für seine Reifeprüfung wählen. In einem Fach seiner Wahl muss der Schüler diese Arbeit während der achten Klasse vor dem Reifeprüfungstermin erarbeiten und somit seine Fähigkeit zum eigenständigen wissenschaftlichen Arbeiten und seine Studierfähigkeit unter Beweis stellen. Die fertige Arbeit wird dann im Rahmen der Reifeprüfung - ähnlich wie bei Prüfungen auf der Universität - vom Schüler mündlich präsentiert. Vom Umfang her wird die vorwissenschaftliche Arbeit zwischen 4500 und 6000 Worte umfassen.
- Mündliche Prüfungen
Jeder Schüler tritt zusätzlich zu den schriftlichen Klausuren in 2 oder 3 mündlichen Prüfungen an. Die Aufgabenstellungen und die Beurteilungen der mündlichen Prüfungen werden nicht zentral vorgegeben, sondern bleiben in der Kompetenz des prüfenden Lehrers. Die Lehrer sind verpflichtet, am jeweiligen Standort bis zu maximal 24 Themenbereiche pro Fach kompetenzorientiert auszuarbeiten und den Schülern vorzulegen.
Das Drei-Säulen-Modell wird um folgende Punkte erweitert:
Um der Schwerpunktsetzung an Schulen auch in Zukunft einen hohen Stellenwert zu geben, müssen Schüler von Schwerpunkt-Schulen den Schulschwerpunkt entweder im Rahmen der vorwissenschaftlichen Arbeit, einer schriftlichen Klausur oder der mündlichen Prüfung wählen. Diese Maßnahme leistet einen wichtigen Beitrag zur Qualitätssicherung der schulautonomen Schwerpunkte.
Zur begleitenden Evaluation der neuen Reifeprüfung wird eine Bundesreifeprüfungs-Kommission mit beratender Funktion eingerichtet. Sie setzt sich aus Schulpartnern, aus Vertretern der Landesschulräte, der Universitätskonferenz, des Wissenschaftsministeriums und Experten zusammen. Den Vorsitz führt die Bundesministerin.
Weiters haben sich die Koalitionspartner auf eine Novellierung des BIFIE-Gesetzes geeinigt: In Zukunft ist die verpflichtende Teilnahme von Schülern an Überprüfungen abseits von
Bildungsstandardüberprüfungen sowie nationalen und internationalen Surveys oder Assessments durch das Bildungsministerium zu genehmigen.
Die Eckpunkte der Reifeprüfungs-Verordnung werden im Rahmen der parlamentarischen Behandlung dieser Vorlage mittels Ausschuss-Feststellung definiert. Außerdem sind die Regierungsparteien überein gekommen, das mittels eines Entschließungsantrages die begleitende Evaluierung der Schulversuche zur neuen Reifeprüfung nach jedem Durchgang in Form eines Berichtes an den Nationalrat festgelegt wird.
Quelle: Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur 1010 Wien, Minoritenplatz 5 www.bmukk.gv.at

