Mi

27

Mai

2009

Einigung zu "Schulautonomen Tagen".

Die Schulpartner haben sich in konstruktiven Gesprächen zu den „schulautonomen Tagen“ mit großer Mehrheit geeinigt!

Die von den Schulpartnern am 11. April 2007 erzielte Einigung hat weiterhin Gültigkeit, und zwar:

  • An „reinen Oberstufenformen“ (nur Schüler/innen ab der 9. Schulstufe) bleibt diebisherige Regelung aufrecht (bis zu 5 schulautonomen Tagen, die imSchulgemeinschaftsausschuss beschlossen werden)...
  • Für alle anderen Schulen werden zwei Tage, das sind die beiden Freitag-Zwickeltage nach Christi Himmelfahrt und Fronleichnam, bundesweitfreigegeben. Da das BMUKK nur für Bundesschulen diese Verordnung erlassen könnte, sind die Landesregierung bzw. der LSR/SSRfW gebeten diese Einigung der Schulpartner in einer Verordnung festzuhalten.
  • Die restlichen zwei (APS) bzw. drei (AHS/BMHS) Tage können wie bisher an der Schule schulautonom schulfrei erklärt werden. Sie können z. B. für „Schulinterne Lehrer/innenfortbildung“ oder „Pädagogische Tage“ oder „Konferenzen“ usw. verwendet werden oder es kann normaler Unterricht stattfinden.
  • Die am Schulstandort schulfrei erklärten Tage sind spätestens mit der Schulnachricht des vorangehenden Schuljahres bekannt zu geben.

Wir hoffen, dass mit dieser schulpartnerschaftlichen Einigung dieses Thema abgeschlossen ist und sich alle den wirklich wichtigen Themen in der Bildungspolitik zuwenden werden.

Die Schulpartner
Lehrer-, Eltern- und Schülervertreter/innen

Kontakt:
Gerald Netzl, Elternvertreter, Tel. 0688 822 94 63
Walter Riegler, Lehrervertreter, Tel. 0664 40 39 473
Nico Marchetti, Schülervertreter, Tel. 0676 888 75 125

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